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28.02.2012 | Rubrik: Anträge | Thema: Verschiedenes | Stichwort: Peter Walter, Schadensersatz

Flugplatz Egelsbach
Schadenersatzforderungen gegen Landrat a.D. P. Walter II (Kreistagsbeschluss v. 7.9.2011)

Antrag zur Kreistagssitzung am 21. März 2012

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag hat am 7.9.2011 beschlossen, Schadenersatzansprüche gegen den früheren Landrat a.D. P. Walter prüfen zu lassen.
In Folge dieses Beschlusses wird der Kreisausschuss aufgefordert, unverzüglich eine gutachterliche Bewertung hinsichtlich der Erhebung einer Schadensersatzklage gegen Landrat a.D. P. Walter wegen der durch den Kreis Offenbach übernommenen anwaltlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren und den damit zusammenhängenden Verwaltungsstreitverfahren in der Gemeinde Egelsbach zu beauftragen.
Die Beauftragung soll keinesfalls an das seinerzeit mit der Vertretung in der Causa Flugplatz beauftragten Anwaltsbüros erfolgen.

Begründung:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 7.9. 2011 beschlossen:

  1. Der Kreisausschuss wird aufgefordert, Schadensersatzansprüche gegen den früheren Landrat Peter Walter wegen der durch den Kreis Offenbach übernommenen anwaltlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren und den damit zusammenhängenden Verwaltungsstreitverfahren in der Gemeinde Egelsbach zu prüfen.
  2. Der Kreisausschuss wird aufgefordert, Schadensersatzansprüche gegen den früheren Landrat Peter Walter wegen der Vergabe anwaltlicher Beratungsaufträge durch den Kreis Offenbach bzw. durch die KVBG im Zusammenhang mit dem Verkauf der kreiseigenen Anteile an der Hessischen Flugplatz GmbH (HFG) zu prüfen.
  3. Falls solche Schadensersatzansprüche bestehen sollten, sind diese durch den Kreisausschuss rechtzeitig (innerhalb der Verjährungsfristen) gerichtlich durchzusetzen.

In dem Bericht des Kreisausschusses – nicht öffentlich vorgelegt zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 3. Februar 2012 – wird ausgeführt, dass die Erhebung einer Schadensersatzklage noch gutachterlich zu analysieren sein wird. Ferner wird ausgeführt, dass die Verfristung eventueller Schadensersatzansprüche erst mit Ablauf des Jahres 2012 eintritt: deswegen bedürfe es derzeit noch keiner Maßnahmen und es solle zugewartet werden, bis das Gericht die Anklage zugelassen hat.

Da zwischenzeitlich bekannt geworden ist, dass das Gericht die von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage auf Untreue nicht zugelassen hat, die Staatsanwaltschaft aber hierzu Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt hat, ist der zeitliche Ablauf des weiteren Verfahrens völlig offen.
Um nicht wiederum – wie bereits in der Causa Fleesensee passiert – die Verfristung eventueller Schadenersatzansprüche zu riskieren, sollte die Zeit jetzt für eine umfassende gutachterliche Analyse im Sinne des o.g. Kreistagsbeschlusses vom 7.9.2011 genutzt werden.


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