28.05.2009 | Rubrik: Anträge | Thema: Schule / Bildung | Stichwort: G8, Schule
Freiraum für selbstständige Entscheidungen von Schulen
Antrag zur Kreistagssitzung am 8. Juli 2009
Beschlussempfehlung:
- Der Kreistag Offenbach appelliert an das Hessische Kultusministerium, den Gesamtschulen die Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 auch für bereits bestehende G8-Klassen zu überlassen, wenn diese Entscheidung auf der Basis eines Beschlusses der Schulkonferenz der jeweiligen Schule basiert.
- Der Kreistag Offenbach unterstützt die Gesamtschulen im Kreisgebiet, die sich auf der Grundlage eines Beschlusses der jeweiligen Schulkonferenz für G9 – auch für Klassen, die als G8-Klassen begonnen haben – entschieden haben.
- Der Kreistag unterstützt Lösungswege für diejenigen Kinder, die den eingeschlagenen G8-Weg fortsetzen sollen.
Begründung:
Sowohl die Weibelfeldschule in Dreieich als auch die Ernst-Reuter-Schule in Dietzenbach gehören zu den Schulen, die ab dem Jahrgang 2009/2010 wieder G9 einführen werden. In beiden Schulen wünscht eine große Mehrheit der Schulgemeinden darüber hinaus die Wiedereinführung von G9 auch für derzeit bestehende G8-Klassen.
In beiden Schulen wurden die Eltern zur Abstimmung aufgefordert und haben sich mit großer Mehrheit für die Rückkehr zu G9 ausgesprochen. Das hessische Kultusministerium lehnt dies aber mit dem Verweis ab, dass die Abstimmungen nicht einstimmig ausgefallen sind.
§ 26 des Hessischen Schulgesetzes legt derartige Entscheidungen ausdrücklich in die Vollmacht der Schulkonferenz im Benehmen mit dem Schulträger.
Ebenso widerspricht ein Rechtsgutachten von Professor Dr. W. Möller der derzeitigen Auffassung des Kultusministeriums und erklärt die Notwendigkeit einer einmütigen Elternentscheidung als „Erfindung“.
Im nahen Umkreis beider Schulen bieten andere Schulen verkürzte Mittelstufen an, sodass die Wahlfreiheit gewährt ist.