10.10.2007 | Rubrik: Anträge | Thema: Verschiedenes | Stichwort: Kommunale Anstalt
Keine Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (kAöR) ohne Tarifgehälter!
Antrag zur Kreistagssitzung am 31. Oktober 2007
Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss wird dazu aufgefordert,
- für den Beitritt der zum 1. Januar 2008 zur Gründung vorgesehenen Kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts in den kommunalen Arbeitgeberverband Sorge zu tragen,
- eine tarifliche Entlohnung der zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kAöR nach dem TVÖD herbeizuführen.
Begründung:
Zum 1. Januar 2008 soll die kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet werden. Dieser will der Kreis die im Rahmen des Gesetzes obliegenden Aufgaben und Zuständigkeiten als Optionskommune nach dem SGB II übertragen.
Zweck und Ziel ist u.a., die Personalhoheit im Bereich der Aufgabenerfüllung nach dem SGB II weitgehend in die kommunale Anstalt zu verlagern.
Mit der Aufhebung der Tarifbindung für das bisher noch beim Kreis angestellte Personal würde der Kreis – nach der geplanten Zeit der `Besitzstandswahrung´ von einem Jahr – eine absehbare Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für diese Personengruppe herbeiführen, für die bisher bei der Kommserve Beschäftigten würden weiterhin sehr unterschiedliche Arbeitsbedingungen und Gehaltsregelungen gelten: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wäre eine Schimäre.
Mit der beabsichtigten Vorgehensweise ohne Entlohnung nach TVÖD würde der Kreis hessenweit negative Maßstäbe für viele Beschäftigte in zukünftig geplanten kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts setzen!