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12.06.2007 | Rubrik: Anträge | Thema: Schule / Bildung, Verschiedenes | Stichwort: Ausbildung

Vergabepraxis im Kreis Offenbach: Bevorzugung ausbildender Betriebe

Antrag zur Kreistagssitzung am 4. Juli 2007

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss wird aufgefordert, die Praxis des Kreises bei Vergaben im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 11.7.2006 zu überprüfen.

Die Überprüfung soll klarstellen, inwieweit bei der Vergabepraxis eine Bevorzugung ausbildender Betriebe sowie tariftreuer Betriebe und Betrieben mit aktiver Frauenförderung erfolgen kann.

Begründung:

Seit einer entsprechenden Beschlussfassung im Kreistag werden Betriebe innerhalb des Ausschreibungsverfahrens durch den Kreis über die Ausbildungssituation befragt – die Vergabe wird jedoch keinesfalls zwingend daran geknüpft.

In der Antwort auf eine Anfrage vom April 2007 (Drs. 16/5028) führt die Bundesregierung aus, dass „bundes- oder landesrechtliche Regelungen für die Berücksichtigung einer aktiven Gleichstellungspolitik und Lehrlingsausbildung an den Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichte zu messen“ wären. Das Urteil erfolgte in Bezug auf die Vergabepraxis in Berlin und stellt fest, dass eine entsprechende Vergabepraxis zulässig ist.
„Die Tariftreueregelung des §1 Abs. 1 Satz 2 VgG Bln berührt das Grundrecht der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG nicht und verletzt nicht das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG.“
(BVerfG,1BvL 4/00 vom 11.7.2006)


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