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18.03.2014 | Rubrik: Anfragen | Thema: Schule / Bildung | Stichwort: Schulbudgets, Schule

Schulbudgets II

An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit den finanziellen Mitteln, die der Kreis Offenbach den Schulen zur Verfügung stellt, fragen wir:

  1. An wie vielen Schulen des Kreises wird seitens der jeweiligen Schulverwaltung/-leitung (ggfs. auf freiwilliger Basis) von den Schülerinnen und Schülern ein Kostenbeitrag für die Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien (insbesondere Kopierkosten) erhoben?
  2. Falls solche Kostenbeiträge erhoben werden: Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von den Schülerinnen und Schülern? Falls nein: Durch welche den Schulen zur Verfügung stehenden Mittel sind die dadurch finanzierten Aufwendungen stattdessen grundsätzlich zu bestreiten?
  3. Falls die Aufwendungen grundsätzlich durch die den Schulen vom Kreis Offenbach zur Verfügung gestellten Mittel zu bestreiten sind: Aus welchem Grund erfolgt die Finanzierung nicht aus diesen Kreis-Mitteln?

Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Schwarz


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