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27.11.2013 | Rubrik: Anfragen | Thema: Verschiedenes | Stichwort: Einzelhandelskonzept

Überprüfung des Regionalen Einzelhandelskonzept

An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung und zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche hat der Regionalverband ein Regionales Einzelhandelskonzept entwickelt, das 2010 beschlossen wurde. Danach dürfen u.a. von großflächigen Einzelhandelsvorhaben nach Art, Lage und Größe keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche und Versorgungskerne in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sein. Zentrenrelevante Randsortimente sind insgesamt auf maximal 10 Prozent der Gesamtverkaufsfläche, höchstens 800 qm Verkaufsfläche zu begrenzen.
Die Überwachung des Einzelhandelskonzept obliegt der Bauaufsicht.

Wir fragen dazu:

  1. In welcher Art und Weise überwacht die Bauaufsicht des Kreises Offenbach bisher das Regionale Einzelhandelskonzept?
  2. Wie oft erfolgt eine Überprüfung?
  3. Wurden bisher Verstöße dagegen festgestellt?
  4. Wenn ja, welcher Art?
  5. Wie wurde darauf reagiert?

Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Bicherl


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