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11.09.2013 | Rubrik: Anfragen | Thema: Schule / Bildung | Stichwort: Betreuung, Schule, Soziales

Investitionen in Betreuungseinrichtungen

An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Kreistag hat am 07.12.2011 (DS 0182/2011) beschlossen, seinen Beschluss vom 12.12.2001 (DS 0351/2001) auszusetzen, und sich an der Errichtung und Erweiterung von Betreuungseinrichtungen an den Schulen finanziell vorläufig nicht mehr zu beteiligen. Die Kommunen des Kreises können nunmehr (so der o.g. Beschluss vom 07.12.2011) weiterhin in Absprache mit dem Kreis Offenbach an den Schulen Betreuungseinrichtungen errichten oder erweitern, müssen die Investitions- und Unterhaltungskosten aber selbst tragen.

Wir fragen dazu:

  1. Welche Kommunen haben seit dem Beschluss am 07.12.2011 solche Errichtungen oder Erweiterungen von Betreuungseinrichtungen auf eigene Kosten an welchen Schulen vorgenommen? Welche Kommunen haben solche Vorhaben an welchen Schulen gegenüber dem Kreis angekündigt?
  2. Welche Auffassung vertritt der Kreisausschuss hinsichtlich der Frage des Eigentums solcher Neubauten oder Erweiterungen, soweit diese auf dem jeweiligen Schulgelände stattfinden? Sollen die jeweiligen Gebäude in das Eigentum des Kreises übergehen oder sollen die Kommunen – die die Maßnahmen finanzieren – das Eigentum an ihren Investitionen behalten? Soweit letzteres stattfinden soll: In welcher Weise soll das Eigentum der Kommunen sichergestellt bleiben? Soweit die Investitionen in das Eigentum des Kreises übergehen sollen: Erhalten die betroffenen Kommunen im Gegenzug eine entsprechende Entschädigung?
  3. Welche Auffassung vertritt der Kreisausschuss hinsichtlich der Bewirtschaftung der erweiterten oder neuen Betreuungseinrichtungen? Sollen diese in Eigenregie der Kommunen unterhalten werden oder erachtet der Kreisausschuss eine Durchführung der erforderlichen Dienstleistungen durch die PPP-Schulpartner Hochtief und SKE als sinnvoll (unabhängig von der Frage der Kostentragung)?
  4. Soweit nach dem o.g. Beschluss vom 07.12.2011 Errichtungen oder Erweiterungen von Betreuungseinrichtungen durch die Kommunen durchgeführt wurden oder werden: Welche Vereinbarungen wurden hinsichtlich der in den Fragen 2 und 3 aufgeführten Punkte mit den jeweiligen Kommunen bislang getroffen?

Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Schwarz


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