26.09.2012 | Rubrik: Anfragen | Thema: Verschiedenes | Stichwort: Flugplatz, Walter
Schadenersatzforderungen gegen Landrat a.D. Peter Walter
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Kreistag hat am 7.9.2011 beschlossen, Schadenersatzansprüche gegen den früheren Landrat a.D. P. Walter im Zusammenhang prüfen zu lassen:
Beschlusstext:
- Der Kreisausschuss wird aufgefordert, Schadensersatzansprüche gegen den früheren Landrat Peter Walter wegen der durch den Kreis Offenbach übernommenen anwaltlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren und den damit zusammenhängenden Verwaltungsstreitverfahren in der Gemeinde Egelsbach zu prüfen.
- Der Kreisausschuss wird aufgefordert, Schadensersatzansprüche gegen den früheren Landrat Peter Walter wegen der Vergabe anwaltlicher Beratungsaufträge durch den Kreis Offenbach bzw. durch die KVBG im Zusammenhang mit dem Verkauf der kreiseigenen Anteile an der Hessischen Flugplatz GmbH (HFG) zu prüfen.
- Falls solche Schadensersatzansprüche bestehen sollten, sind diese durch den Kreisausschuss rechtzeitig (innerhalb der Verjährungsfristen) gerichtlich durchzusetzen.
In dem Bericht des Kreisausschusses – nicht öffentlich vorgelegt zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 3. Februar 2012 – wird ausgeführt, dass die Erhebung einer Schadensersatzklage noch gutachterlich zu analysieren sein wird. Ferner wird ausgeführt, dass die Verfristung eventueller Schadensersatzansprüche erst mit Ablauf des Jahres 2012 eintritt: deswegen bedürfe es derzeit noch keiner Maßnahmen und es solle zugewartet werden, bis das Gericht die Anklage zugelassen hat.
Da das Gericht die von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage auf Untreue nicht zugelassen hat, die Staatsanwaltschaft aber hierzu Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt hat, ist der zeitliche Ablauf des weiteren Verfahrens völlig offen.
Um nicht wiederum – wie bereits in der Causa Fleesensee passiert – die Verfristung eventueller Schadenersatzansprüche zu riskieren, sollte das Jahr 2012 genutzt werden für eine umfassende gutachterliche Analyse im Sinne des o.g. Kreistagsbeschlusses. Ein entsprechender Antrag am 28.2.2012 wurde im Kreistag mehrheitlich abgelehnt.
LR Quilling hat jedoch im Mai mitgeteilt, dass ein Anwaltsbüro mit der Prüfung bzw. Begutachtung beauftragt worden ist.
Wir fragen dazu:
- Liegt dem Kreisausschuss zwischenzeitlich ein Ergebnis der Begutachtung vor?
- Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Schwarz