25.11.2009 | Rubrik: Anfragen | Thema: Schule / Bildung | Stichwort: Schulweg
Schulwegeplanung
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
betreffend der Sicherung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg ist in der hessischen Verwaltungsvorschrift „Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schule“ ausgeführt:
„Die Sicherung der Schulwege ist gemeinsame Aufgabe der Straßenverkehrspolizei und der allgemeinen Ordnungsbehörde. In der Ausführung ist sie Angelegenheit der Straßenbaulastträger. Schulaufsichtsbehörden, Schulträger, Schulen und Eltern stehen beratend und unterstützend zur Seite. Die Schulleitung arbeitet zumindest für die Jahrgänge 1 bis 7 einen Schulwegplan aus. Schulwegpläne sind Darstellungen, in denen die sichersten Wege zur Schule empfohlen werden. (...)“
Lt. Aussage des Ersten Stadtrates Dietmar Kollmer im Ausschuss für Sicherheit und Stadtteilsanierung der Stadtverordnetenversammlung Dietzenbach am 26.10.2009 zu einem Antrag mit dem Begehren, mit der Verkehrskommission und den Schuleltern die Schulwege zu begehen, ist die Sicherung der Schulwege Aufgabe des Schulträgers, also Aufgabe des Kreises Offenbach.
Wir fragen dazu:
- Wird diese Auffassung des Dietzenbacher Ersten Stadtrates vom Kreisausschuss geteilt?
- Wenn nein: wie kooperiert der Kreisausschuss hinsichtlich der Schulwegeplanung mit anderen Kommunen und Behörden? Gibt es unterschiedliche Kooperationsansätze zwischen Kreis und Kommunen?
Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Wacker-Hempel