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27.01.2009 | Rubrik: Anfragen | Thema: Verschiedenes | Stichwort: Tiere

Obertshausen: Tiertransport

An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro

Sehr geehrte Damen und Herren,

lt. Pressebericht vom 25.1.09 (Rhein-Main Extra-Tipp „Amtstierärztin überlässt Lämmer dem Hungertod“) werden der leitenden Amtstierärztin schwere Vorwürfe aufgrund eines von ihr angeordneten Tiertransportes gemacht. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowie eine Strafanzeige sollen vorliegen.

Wir fragen dazu:

  1. Ist die Darstellung im o.g. Pressebericht zutreffend, dass die leitende Tierärztin des Kreises die Herde dem Besitzer mit Polizeigewalt weggenommen hat und den Transport zu einer thüringischen Schafschlachterei angeordnet hat?
  2. Ist es weiterhin zutreffend, dass die Begründung der Ärztin für dieses Vorgehen eine leicht zu behandelnde Hufinfizierung war?
  3. Ist es weiterhin zutreffend, dass die Tierärztin – vom Schäfer vor dem Transport auf die Gefahr des Hungertodes für die Lämmer hingewiesen – dies lediglich mit den Worten „zur Kenntnis genommen“ abtat?
  4. Falls diese Schilderungen unzutreffend sein sollten: Wie stellt sich der Vorgang zwischenzeitlich dar?
  5. Falls die Schilderungen zutreffend sind: Teilt der Kreisausschuss die Auffassung, dass hier völlig unverhältnismäßig reagiert wurde und ein Dienstvergehen vorliegt?
  6. Können auf den Kreis Schadensersatzforderungen zukommen? Gab es aufgrund vergleichbarer Vorkommnisse vordem Schadensersatzforderungen an den Kreis? Wenn ja, in welcher Höhe?
  7. Welche Vorkehrungen sind vom Kreisausschuss getroffen worden bzw. sollen getroffen werden, um künftig ähnliche unsachgemäße Vorgehensweisen zu verhindern?

Mit der Bitte um schriftliche Beantwortung und mündliche Erläuterung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Klaus-Uwe Gerhardt


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