10.05.2010 | Rubrik: Presse | Thema: Finanzen, Verschiedenes | Stichwort: Bürgerbegehren, Egelsbach, Flugplatz, Strafsache
Bürgerbegehren Egelsbach / Strafsache Peter Walter
Grüne: Landrat Walter nutzte die Kreiskasse für einen persönlichen Feldzug gegen das Bürgerbegehren
Reimund Butz
Foto: Uta MoslerGanz anders als Landrat Oliver Quilling beurteilt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kreistag die Angelegenheit hinsichtlich der Beratungskosten für das Bürgerbegehren in Egelsbach, die der ehemalige Landrat Peter Walter aus originären Kreisgeldern überwiesen hatte. Dies war erst jüngst auf Nachfrage der Grünen bekannt geworden. Landrat Oliver Quilling hatte die Kostenübernahme mit dem Argument verteidigt, sie sei im Interesse des Kreises gewesen (vgl. FNP 8.5.2010).
„Die Kostenübernahme durch den Kreis ist mit dem Hinweis auf die Interessen des Kreises nicht zu rechtfertigen. Das Bürgerbegehren war eine örtliche Angelegenheit, in die sich der Kreis nicht einzumischen hatte“, betont Fraktionssprecher Reimund Butz.
Nahezu zeitgleich hatte ebenso zum Anteilsverkauf Flugplatz Egelsbach ein Bürgerbegehren in Langen stattgefunden. Bisher gibt es keine Hinweise, die auf eine Kostenübernahme des Kreises für die Stadt Langen schließen lassen.
Gezahlt wurden vom Kreis im Zusammenhang mit dem Flugplatz Egelsbach 2009 nach heutigem Erkenntnisstand insgesamt 199.653,46 €, wovon in der auf Nachfrage der Grünen erfolgten Aufstellung 78.000 € als „Aufwand im direkten Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren in Egelsbach (...)“ bezeichnet werden. Betreffend dieses Teils der Überweisungen hatten die Grünen Strafantrag gegen den Ex-Landrat eingereicht.
Der Gemeindevorstand Egelsbach hatte gegenüber den Grünen in Egelsbach immer wieder betont, dass für die Gemeinde keine Kosten entstanden seien.
„Uns liegt das Schreiben einer Frankfurter Kanzlei vor, aus dem klar hervorgeht, dass die Gemeinde Egelsbach diese mit der Wahrnehmung ihrer Interessen im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren beauftragt hat. An gleiche Kanzlei ging die Überweisung des Ex-Landrats, an den die Rechnung von dort mit dem Zusatz „persönlich/ vertraulich“ gesendet worden war“, erläutert Reimund Butz die Einzelheiten, „Insofern steht völlig außer Frage, dass mit Kreisgeldern beglichen wurde, was der Kreis nicht beauftragt hatte: ein persönlicher Feldzug von Peter Walter gegen ein Bürgerbegehren aus öffentlichen Kassen.“
„Der ehemalige Landrat Peter Walter hat ohne jegliche Gremienbeteiligung mit Kreisgeldern gezahlt, was vom Kreis nicht beauftragt war – von Haushaltsgeldern, die im Wirtschaftsplan überhaupt nicht ersichtlich waren. Er ist offensichtlich mit Kreisgeld umgegangen, als ob es sein eigenes wäre“, so Reimund Butz weiter, „Das halten wir für strafrechtlich durchaus relevant.“
„Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind in der Hessischen Gemeindeordnung verbriefte Rechte von Bürgerinnen und Bürgern“, unterstreicht Reimund Butz abschließend, „Mit der Einmischung von dritten Geldgebern geraten diese Rechte in Gefahr, ausgehebelt zu werden. Das kann und darf nicht sein!“