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20.04.2010 | Rubrik: Anfragen | Thema: Egelsbach | Stichwort: Egelsbach, Flugplatz

Flugplatz Egelsbach

An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeinde Egelsbach wurde hinsichtlich der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens nicht nur vom Hessischen Städte- und Gemeindebund vertreten, sondern auch von der Kanzlei Fritze, Paul und Seelig, Frankfurt. Auf Nachfrage nach der Höhe der Kosten für die Gemeinde teilte BM Moritz lt. Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung vom 5.2.2009 mit, „...dass nicht die Gemeinde Egelsbach der Auftraggeber ist, sondern Landrat Peter Walter als Anteilseigner der HFG. Der Gemeinde entstehen keine Kosten.“

Wir fragen dazu:

  1. Ist es zutreffend, dass der ehemalige Landrat Peter Walter der Auftraggeber zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens war?
  2. Wenn ja, in welcher Funktion?
  3. Sind dem Kreis dabei Kosten entstanden bzw. können dem Kreis noch Kosten entstehen?
  4. Wenn ja, in welcher Höhe?

Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen

Dietmar W. Alt


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