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05.02.2009 | Rubrik: Anträge | Thema: Egelsbach, Umwelt / Natur | Stichwort: Egelsbach, Flugplatz

Flugplatz Egelsbach

Dringlichkeitsantrag zur Kreistagssitzung am 11. Februar 2009

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass

Begründung:

§ 8b der Hessischen Gemeindeordnung: „Bürger einer Gemeinde können über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren).“

Am 27.01.2009 hat die Bürgerinitiative FlugLärmAbwehrGemeinschaft FLAG-Egelsbach den örtlichen Bürgermeister über das Bürgerbegehren mit der Frage: „Sind sie gegen den Verkauf der GmbH-Anteile der Gemeinde Egelsbach an der Hessischen Flugplatz GmbH?“ informiert.
Der Verkauf der Anteile der KVBG an Netjets ist nicht unabhängig von dem Ergebnis dieses Begehrens zu bewerten.


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