04.03.2011 | Rubrik: Anfragen | Thema: Soziales | Stichwort: Jugendliche, Suchtprävention
Suchtpräventionsprogramm Hart am Limit / HaLT
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Programm HaLT ist ein bundesweit erprobtes Projekt gegen Alkoholkonsum bei Jugendlichen. Die Förderung durch den Bund lief 2009 aus.
Nach über einem Jahr hat das Hessische Ministerium ein Finanzierungskonzept entwickelt:
Dieses Finanzierungkonzept sieht folgende Finanzierung des Programms vor:
- Für den reaktiven Baustein eine 40% Stelle in der Suchtberatung.
- Für den proaktiven Baustein soll regional eine 40% Stelle geschaffen werden.
- Das Land stellt pro Jahr 7500,-€ zur Finanzierung von Personal- und Sachausgaben zur Verfügung.
- Weiterhin finanziert das Land eine zentrale Schulung.
- Ein Landeskoordinator soll die regionalen Koordinatoren unterstützen.
- Voraussetzung ist die Kofinanzierung durch die Kommune.
Im Rahmen der Beschlussfassung im KJHA zu dem Projekt am 27.1.2011 wurde auf die notwendigen Personalressourcen für das Projekt hingewiesen. Dazu hatte der zuständige Dezernent Carsten Müller angekündigt, dass der Kreis die notwendigen Ressourcen im notwendigen Umfang einbringen werde.
Wir fragen dazu:
- Wird die finanzielle Beteiligung des Landes für die Realisierung als ausreichend angesehen?
- Welche Kosten werden nunmehr in welchem Umfang von den Krankenkassen übernommen?
- Welche Ressourcen muss der Kreis zur Verfügung stellen?
- Wie stellt der Kreis diese Ressourcen zur Verfügung?
- Welche Kosten entstehen dem Kreis damit voraussichtlich p.a.?
- Wie sieht die konzeptionelle Umsetzung des Projektes unter welcher Beteiligung (Kreis, Kommunen, Verein Wildhof) aus?
Mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der Frist von vier Wochen nach §22 der GO.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Reimund Butz