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26.05.2009 | Rubrik: Anfragen | Thema: Verkehr | Stichwort: Verkehr

Regionaltangente West – Anbindung der Dreieichbahn

An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Anfrage zum gleichen Themenkomplex wurde vom Kreisausschuss mit Datum vom 20. Januar 2009 mit ablehnender Tendenz beantwortet: „(...) Ein Verschwenken der RTW an der Station Buchschlag auf der Ostseite wäre grundsätzlich technisch sicher machbar. Dies würde gegenüber der NKU-Variante aber eine aufwändigere Lösung darstellen, die deutliche Mehrkosten verursachen würde. Nach derzeitigem Stand sind diese nicht förderfähig. (...)“

Gleichwohl wurde auch darauf hingewiesen:
“(...) Die Fragestellungen rund um die Kosten-Nutzen-Relation der Umsteigebeziehungen an der Station Buchschlag und daraus abgeleitet, die konkrete Ausgestaltung dieser Station sind Gegenstand der weiteren planerischen Untersuchungen und Schritte, die durch die gegründete RTW-Planungs-GmbH veranlasst werden Die diesbezüglichen Interessen des Kreises Offenbach werden in die Gremien der Gesellschaft eingebracht.“

Am 17. Februar 2009 hat dazu die Stadtverordnetenversammlung Dreieich einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

„Der Magistrat wird beauftragt, bei der RTW Planungsgesellschaft mbH daraufhin zu wirken, dass

Die Option für eine mögliche Durchbindung der RTW an die Dreieichbahn soll für die Zukunft offen gehalten werden.

Es sind dazu sämtliche Bedingungen zu prüfen und zu benennen, unter denen eine Verlegung der RTW-Trasse zwischen Neu-Isenburg und Buchschlag auf der Ostseite des Schienenstrangs möglich ist. Außerdem soll eine Kosten/Nutzung-Betrachtung unter Berücksichtigung der neuen technischen Möglichkeiten (z.B. Einsatz von Hybrid-Fahrzeugen) durchgeführt und vorgelegt werden.
Es sollen auch Untersuchungen angestellt werden, ob dazu die Unterführung der RTW in Neu-Isenburg ein- oder zweigleisig auszuführen ist.“

Am 12. Mai 2009 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

„Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, bei den zuständigen Stellen darauf hin zu wirken, dass

Zu den zuvor genannten Punkten sollten sämtliche Bedingungen und Kosten benannt und offen gelegt werden. In einer Kosten/Nutzen-Analyse müssen ebenso sämtliche technische Möglichkeiten wie z.B. Fahrzeuge, Elektrifizierung, doppelgleisige Streckenführung etc. eruiert und vorgelegt werden.“

Im Juni nun soll die RTW-Planungsgesellschaft, in der der Kreis Offenbach von der 1. Kreisbeigeordneten Claudia Jäger vertreten wird, nunmehr entscheiden, welche Varianten geprüft werden sollen. Neben der Streckenführung im Frankfurter Norden wird es dabei entscheidend um die Optionsvariante im Kreis Offenbach gehen.

Wir fragen dazu:

  1. Ist davon auszugehen, dass sich die Vertreterin des Kreises Offenbach in der Planungsgesellschaft nachdrücklich im Sinne des einstimmigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung Dreieich und des einstimmigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark, d.h. für die Optionsvariante, die eine mögliche Durchbindung der RTW an die Dreieichbahn für die Zukunft offen hält, einsetzt?
  2. Ist davon auszugehen, dass der Kreisausschuss aktuell die Gremien umfassend über den Sachstand schriftlich informiert?

Mit der Bitte um Beantwortung innerhalb der Frist von vier Wochen nach §22 der GO.

Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Bicherl


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