Anträge

Inklusion strukturell verankern: Wir haben die Einrichtung eines Behindertenbeirats im Kreis Offenbach beantragt!

Mit dem eingereichten Antrag fordert unsere Kreistagsfraktion die Einrichtung eines ständigen Behindertenbeirats als institutionalisiertes Gremium zur Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen im Kreis Offenbach. Der Beschlussvorschlag, über den auf der Kreistagssitzung am 03. Dezember entschieden wird, sieht vor, ein umfassendes Konzept mit Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, das bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode vorgelegt werden soll.

Martina Dröll

Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt seit 2009 die aktive Einbindung von Menschen mit Behinderungen in alle sie betreffenden Entscheidungen – doch im Kreis Offenbach fehlt bisher ein Gremium, das diese Partizipation strukturell absichert“, erklärt Martina Dröll, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion. „Ein Behindertenbeirat wäre ein zentraler Schritt, um Expertise zu bündeln, Beratungskompetenz für Politik und Verwaltung aufzubauen und die Umsetzung der UN-BRK endlich konsequent voranzutreiben. Andere Landkreise wie der Main-Taunus-Kreis oder Gießen zeigen, wie das gelingen kann – diese Erfahrungen sollten wir nutzen.“

Der Antrag sieht vor, dass der Beirat als dauerhaftes Gremium eingerichtet wird, in dem Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsformen – von Seh- und Hörbehinderungen über körperliche und geistige Behinderungen bis hin zu chronischen und psychischen Erkrankungen – vertreten sind. Zudem sollen Selbsthilfegruppen, kommunale Fachstellen, Sozialverbände wie der VdK sowie die Beratungs- und Koordinationsstelle für Menschen mit Behinderung (BEKO) eingebunden werden. Zentralen Aufgaben sollen sein:

  • Beratung von Kreistag, Kreisausschuss und Verwaltung in Fragen der Barrierefreiheit, inklusiver Bildung und Mobilität,
  • Monitoring der UN-Behindertenrechtskonvention auf Kreisebene,
  • Koordination der Arbeit kommunaler Behindertenbeauftragter und
  • Unterstützung von Kommunen ohne eigene Expertise bei der Umsetzung inklusiver Maßnahmen.

Das zu erarbeitende Konzept soll Finanzierung, Personalausstattung, Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene sowie einen Zeitplan für die Umsetzung umfassen. „Es geht nicht nur um Symbolpolitik, sondern um echte Teilhabe“, betont Dröll. „Wir brauchen verbindliche Strukturen, die sicherstellen, dass die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Entscheidungen gehört und berücksichtigt werden.“