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22.03.2007 | Rubrik: Presse | Thema: Kultur | Stichwort: Kunst

Kunst ist frei und muss frei bleiben!

Pflasterüberklebung ist keine Bagatelle

Nicht nur eine Bagatelle sehen die Kreistagsgrünen in dem Abkleben von Bauchnabel und Brüsten an zwei Bildern einer Ausstellung, die derzeit im Kreishausfoyer zu sehen ist. Die Künstler selbst hatten das Abkleben vorgenommen, da sie ansonsten befürchten mussten, die Bilder nicht zeigen zu dürfen.

„Die Freiheit der Kunst ist in unserem Grundgesetz garantiert“, unterstreicht Ursula Chmelik und zitiert Artikel 5 des Grundgesetzes: „Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“
„Die deutsche Geschichte verlangt besondere Sensibilität und muss sich allen Anfängen einer Zensur erwehren“, betont Ursula Chmelik. „Wir finden die Öffnung des Foyers für Ausstellungen sehr schön und freuen uns, dass damit Information oder Kunst zu den Menschen kommt, die den Weg zu einer Ausstellung vielleicht scheuen würden“, so Ursula Chmelik weiter, die betont, dass der Ausländerbeirat auch niemals Beschwerden geäußert habe: „Es ist keine Frage, dass die Gremien zum Grundgesetz stehen.“

„Die Freiheit führt das Volk an“ heißt das berühmte Gemälde von Eugene Delacroix, das im Mittelpunkt die Freiheit als Frau mit entblößten Brüsten zeigt – möge die Freiheit auch weiterhin die Kunst im Kreishaus anführen!“


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