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10.02.2005 | Rubrik: Presse | Thema: Verkehr | Stichwort: Flughafen

Planfeststellungsverfahren zum Flughafenausbau: Fachanwaltliche Beratung ist dringend geboten

Bündnisgrüne erwarten vom Kreisausschuss ein gerichtsfestes Einwendungsschreiben

"Wir erwarten vom Kreisausschuss, dass er die Möglichkeiten des Planfeststellungsverfahrens im vollen Umfang nutzt und ein fachanwaltlich überprüftes formgerechtes Einwendungsschreiben zur Abstimmung vorlegt", unterstreichen Fraktionssprecher Reimund Butz und Andrea Wacker-Hempel, Mitglied der Kreistagsfraktion, "nur wenn ein solches Einwendungsschreiben fristgerecht beim Regierungspräsidium eingeht, kann der Kreis seine Rechte wahren und notfalls den Klageweg beschreiten!"

Einen entsprechenden Antrag hatte die bündnisgrüne Fraktion für die gestrige Kreistagssitzung am 9.2.05 vorgelegt. Dessen Inhalt wird nun für die weitere Erarbeitung der Einwendung mit geprüft. Über die Einwendung soll dann in einer Sondersitzung des Umweltausschusses am 25. Februar 2004 abschließend abgestimmt werden.

Hauptforderung des bündnisgrünen Antrages ist die fachanwaltliche Überprüfung des im Entwurf vorhandenen Einwendungsschreibens des Kreises. "Die umliegenden Kreise, Städte und auch einige Kommunen im Kreis arbeiten nicht aus Jux sehr eng mit Fachanwälten zusammen – schließlich kann es um viele Millionen Euro gehen, wenn sensible Gebäude wie Schulen schallschutztechnisch nachgerüstet werden müssten oder die Kreisstraßen einem erhöhten Verkehrsaufkommen unterlägen", unterstreicht Andrea Wacker-Hempel und führt aus, dass zukünftig jeder Punkt im größeren Rhein-Main-Gebiet konzentriert durch Fluglärm belastet werden könnte, da Flugrouten jetzt nur benannt, nicht aber Teil des Planfeststellungsverfahrens und somit jederzeit änderbar sind."

Im Einwendungsentwurf des Kreisausschusses werden bisher lediglich die Schulen im 50 dB (A)-Bereich einer angegebenen Flugroute postalisch aufgelistet, versehen mit dem Hinweis, dass man von einer Anzahl der Flugbewegungen von 657 000 pro Jahr und den zugrunde gelegten Flugrouten ausgeht.
"Wir gehen davon aus, dass dies nicht ausreicht! Abgesehen davon, dass weitere Unterlagen zu angegebenen Gebäuden der Einwendung zwingend beigelegt werden müssen, sollten u.a. auch Vermögenswerte benannt werden, die von veränderten Flugrouten potentiell betroffen sind und zudem die klare Forderung nach Vermeidung dieser Folgen aufgestellt werden," so Reimund Butz weiter, "der Ablauf der Einwendungsfrist am 2. März schließt – juristisch gesprochen – `späteren Vortrag aus´ und ist mit der `Darlegungslast´ verknüpft."

"Die Abwendung finanzieller Nachteile gehört zu den Amtspflichten der Gewählten", betont Andrea Wacker-Hempel und unterstreicht abschließend: "Nicht zuletzt das vom Landrat oft genannte Postulat, Schulstandort Nr. 1 im Kreis Offenbach zu werden, verlangt äußerste Sorgfaltspflicht bei der Erstellung der Einwendung zum Planfeststellungsverfahren – ein Lärmteppich über den Schulen, der nachweislich Konzentration unmöglich macht, würde dieses hehre Ziel konterkarieren."


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