15.09.2004 | Rubrik: Presse
Abschaffung der Widerspruchsverfahren
Der Plan der Hessischen Landesregierung wäre ein Bärendienst an den Bürgerinnen und Bürgern
Die Planung der Landesregierung, mit der Verwaltungsstrukturreform auch die Widerspruchsverfahren bei den Regierungspräsidien abzuschaffen, wird nach Ansicht der bündnisgrünen Kreistagsfraktion den Kreis Offenbach nicht nur mit erheblichen Mehrkosten belasten, sondern ein Instrument vernichten, dass sich als sinnvoll und wirksam in der außergerichtlichen Streitbeilegung bewährt hat.
„Die Landesregierung würde, sollte sie dieses Vorhaben tatsächlich umsetzen, den Bürgerinnen und Bürgern einen Bärendienst erweisen“, so Hans-Peter Bicherl, Mitglied der Kreistagsfraktion.
Widersprüche von Bürgerinnen und Bürgern gegen Verwaltungsakte des Landkreises landen – oftmals verbunden mit einer vorherigen Inaugenscheinnahme – vor dem Widerspruchsausschuss des Kreises. In weit mehr als 50% der Fälle konnten dort die Streitfälle außergerichtlich beigelegt werden. Ist dies nicht möglich, geht das Verfahren an das Regierungspräsidium. Einem entsprechenden Bescheid von dort folgt dann gegebenenfalls der Gang vor das Gericht.
Vielen Bürgerinnen und Bürgern würde die Chance auf einen Widerspruch sowohl aus finanziellen als auch aus zeitlichen Gründen genommen, da schon jetzt überlastete Gerichte oft erst nach Jahren entscheiden“, so Hans-Peter Bicherl weiter dazu, „zudem ginge die Abschaffung zu Lasten derer, die ihre Anliegen eher mündlich vor einem kleinen Ausschuss vortragen können.“
Für alle Beteiligten käme die Abschaffung des Verfahrens nach Ansicht der Bündnisgrünen teuer zu stehen: Die Klägerinnen und Kläger hätten höhere Kosten zu tragen und ebenso der Kreis, der bei erfolgreicher Klage beispielsweise auch die Anwaltskosten der Kläger zu tragen hätte.
„Das Verfahren bei den Gerichten ist teilweise dreimal so teuer wie das bisherige Widerspruchsverfahren“, erläutert Hans-Peter Bicherl weiter, „im Sinne des Konnexitätsprinzips, nach dem Aufgaben nicht ohne Kostenausgleich auf Kreise und Kommunen verschoben werden dürfen, ist dieses Vorhaben zudem wahrlich nicht.“
Unter anderem hat auch der Hessische Städtetag seine Kritik bereits deutlich gemacht. Auch der Kreis Offenbach war aufgefordert, eine Stellungnahme dazu für den Hessischen Landkreistag zu verfassen.
„Die Hessische Landesregierung sollte ihren Plan ganz schnell wieder in der Schublade verschwinden lassen“, so Hans-Peter Bicherl abschließend, „für einen Rechtsstaat ist es nicht hinnehmbar, wenn es für viele Bürgerinnen und Bürger teuer und deutlich erschwert wird, ihr Recht wahrzunehmen.“
Die Kreistagsfraktion wird zu dem Themenkomplex eine parlamentarische Anfrage an den Kreisausschuss richten.