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09.06.2004 | Rubrik: Presse

Kein Sägen an den Rechten der Naturschutzbeiräte

Bündnisgrüne fordern Einspruch gegen die Absichten der Hessischen Landesregierung

Entgegen aller Sonntagsreden beabsichtigt die Hessische Landesregierung erneut, die Rechte der im Naturschutz ehrenamtlich Tätigen mit der Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes (HeNatSchG) zu beschneiden.
„Die Zusammenarbeit mit dem Naturschutzbeirat klappt im Kreis Offenbach wunderbar und wird von allen als vertrauensvoll und konstruktiv gewürdigt“, betont Hans-Peter Bicherl, umweltpolitischer Sprecher der Kreistagsfraktion, „das von der Landesregierung geplante Ansetzen der Kettensäge an den Rechten der Beiratsmitglieder ist ein Affront gegen die Ehrenamtlichen und mit keinem sachlichen und fachlichen Argument zu rechtfertigen.“

Bestätigt wurde die gute Zusammenarbeit erst jüngst vom Kreisausschuss auf Anfrage der bündnisgrünen Fraktion – versehen mit dem Hinweis „der Kreisausschuss ist bislang im Gesetzgebungsverfahren (zur Novellierung des HeNatSchG) offiziell noch nicht beteiligt worden.“
Mit einem Antrag für die Sitzung des Kreistages am 7. Juli 2004 wollen die Bündnisgrünen nun dem Kreisausschuss für eine klare Stellungnahme gegenüber der Landesregierung zugunsten der Rechte des Naturschutzbeirates den Rücken stärken.
„Wir wissen hier die unzähligen Stunden, die von den Mitgliedern unentgeltlich für den Naturschutz erbracht werden, zu schätzen“, unterstreicht Hans-Peter Bicherl weiter, „entsprechend sollte ein klares Signal nach Wiesbaden gehen.“

Während die bei den Kreisen eingerichteten Naturschutzbeiräte nach geltenden Hessischen Naturschutzgesetz die Entscheidungsträger in allen Angelegenheiten des Naturschutzes beraten und unterstützen, sollen sie das künftig – sofern die Novellierungsvorlage zum HeNatSchG Rechtskraft erlangen würde – nur noch in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung tun dürfen.
Die Mitwirkung soll nur noch auf einzelne, wenige Verfahren reduziert werden. Z.B. sollen Bebauungspläne - obwohl zumeist die größten Flächenfresser aller Eingriffsverfahren – der Beratung entzogen werden. Ebenso soll das Recht auf Antragsstellung und Beteiligung auf eigenes Verlangen hin entfallen. Zudem soll die Anzahl der Mitglieder eines Beirates beschnitten werden.
„Mit diesen geplanten Einschnitten würde Hessen seinen Status als ehemalig führendes Bundesland in Sachen Beteiligungsrechte für das Ehrenamt endgültig verlieren“, weiß sich Hans-Peter Bicherl mit dem BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland einig.
Begonnen hatte diese Entwicklung bereits mit der Abschaffung des Verbandsklagerechts und des Devolutionsrechtes, durchgesetzt von der vormaligen hessischen CDU/FDP–Regierung.
„Offensichtlich will die Landesregierung entgegen aller Tatsachen die Naturschützer immer noch als Verhinderer und Kostentreiber brandmarken und der Angst mancher Kommunalpolitiker vor fachlichem Rat Rechnung tragen“, so Hans-Peter Bicherl abschließend, „Naturschutz und Ehrenamt ist aber nichts für Sonntagsreden, sondern muss Entscheidungseinfluss haben und Wertschätzung genießen, wenn man Verantwortung für die Zukunft ernst nimmt.“
Die Novellierung des HeNatSchG wird voraussichtlich nach der Sommerpause im Hessischen Landtag beraten.

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