09.12.2004 | Rubrik: Diverses
Schulentwicklung im Kreis Offenbach
Schreiben der Kultusministerin zum Schulentwicklungsplan des Kreises
Eingescannt und verkleinert, H.S.
HESSISCHES KULTUSMINISTERIUM
DIE MINISTERIN Kopie
Hessisches Kultusministerium. Postfach 3160 . 65021 Wiesbaden
Aktenzeichen:
VI B 3 - 620.020.282 - 2 Durchwahl: 368 -2726
E-Mail: u.pohl@hkm.hessen.de
Datum:
Kreisausschuss des
Landkreises Offenbach
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Betr.: Schulentwicklungsplan 2002
- allgemeine Schulen
- sonderpädagogische Förderung
Bezug:
1. Ihr Antrag vom 10.03.2003
2. Ihre Änderung vom 24.04.2003
3. Ihre Ergänzung vom 24.05.2004
4. Ihre Schreiben vom 16.05.2003 und 08.03.2004
5. Stellungnahmen des Staatlichen Schulamts vom 13.06.2003 und 03.06.2004
Mit Schreiben vom 10.03.2003 haben Sie mir den Schulentwicklungsplan 2002, allgemeine Schulen und sonderpädagogische Förderung, gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz vom 17. Juni 1992 (GVBI. I S. 233), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. August 2002 (GVBI. I S. 466), zur Zustimmung vorgelegt.
Mit Beschluss des Kreistages vom 14.05.2003 haben Sie den Schulentwicklungsplan im Bereich sonderpädagogische Förderung bezüglich der Planung für praktisch bildbare Schülerinnen und Schüler geändert und einen Antrag auf Zustimmung zur Errichtung einer Schule für Praktisch Bildbare mit Schreiben vom 24.04.2003 gestellt.
Mit Schreiben vom 24.05.2004 haben Sie sodann eine Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplanes für die sonderpädagogische Förderung im Bereich Erziehungshilfe zugeleitet und um Zustimmung zur Errichtung einer "dezentralen Schule für Erziehungshilfe und Kranke" gebeten.
Diesem so geänderten Schulentwicklungsplan stimme ich nunmehr mit folgenden Einschränkungen und Auflagen zu.
1. Einschränkungen
1.1 Neu-Isenburg I Langen I Egelsbach
Das Schulangebot im westlichen Kreisteil entspricht teilweise nicht dem Bedarf. Durch die geringen Anmelde- und Schülerzahlen, insbesondere in den Gymnasialzweigen der kooperativen Gesamtschulen in Neu-Isenburg (Brüder-Grimm-Schule), Langen (Adolf-Reichwein-Schule) und Dreieich (Heinrich-Heine-Schule) entsteht zusätzlicher Ressourcenbedarf, der nicht im Einklang steht mit der landesweiten Bedarfs- und Finanzplanung gemäß § 145 Abs.3 HSchG. Dieses entspricht aber auch durch die erheblichen Unterschiede in der Auslastung zwischen den Gymnasialzweigen einerseits und den Gymnasien andererseits nicht einem ausgeglichenem Bildungsangebot. Daher nehme ich die Planung für die folgenden Schulen von meiner Zustimmung aus:
Brüder-Grimm-Schule, Neu-Isenburg
Der Gymnasialzweig der Brüder-Grimm-Schule ist mit durchschnittlich 20 Schülerinnen und Schülern pro Klasse zu gering ausgelastet.
Aus dem Einzugsbereich der Grundschulen in Neu-Isenburg wechseln lediglich 38% in die Förderstufe der Brüder-Grimm-Schule. 42% wechseln in ein Gymnasium und fast 20% in eine andere Förderstufe (vor allem die Heinrich-Heine-Schule in Dreieich mit 17%).
Bei einem Grundschülerpotential von 260 bis 290 Schülerinnen und Schülern würde die Jahrgangsbreite weiterhin bei 100 bis 110 liegen und nicht, wie im Schulentwicklungsplan für die Brüder-Grimm-Schule ausgewiesen, bei 140 bis 150.
Der Gymnasialschüleranteil der Förderstufe ist bei über 40% Übergängen in die Gymnasien so gering, dass ab Jahrgang 7 eine tragfähige Jahrgangsbreite nicht zu Stande kommt. Sie wird deshalb im Gymnasialzweig teilweise noch unter 20 liegen als zur Zeit bei einer Gesamtjahrgangsbreite von 140 bis 160.
Adolf-Reichwein-Schule, Langen
Die Schülerzahl der Adolf-Reichwein-Schule hat zwar von der Aufhebung der integrierten Gesamtschule Egelsbach profitiert. Auch hier ist jedoch der Gymnasialzweig mit durchschnittlich weniger als 20 Schülerinnen und Schülern pro Klasse in den Jahrgängen 7 bis 10 zu gering ausgelastet.
Dies wird sich auch kaum ändern, so lange über 45% der Langener und Egelsbacher Eltern sich für die Dreieichschule oder ein anderes Gymnasium entscheiden. Darüber hinaus wechseln aus Langen und Egelsbach mittlerweile ca. 15% des Jahrgangs der sechs Grundschulen an die Weibelfeld schule in Dreieich.
Für die A.-Reichwein-Schule und A.-Einstein-Schule bleiben daher zusammen nur etwa 210 bis 245 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang übrig und nicht 250 bis 285, wie im Schulentwicklungsplan ausgewiesen. Dies ist zu gering für die Erhaltung von zwei Gesamtschulen.
Heinrich-Heine-Schule, Dreieich
Auch der Gymnasialzweig der Heinrich-Heine-Schule ist mit weniger als 20 Schülerinnen und Schülern pro Klasse gegenüber dem Gymnasium mit durchschnittlich 30 Schülerinnen und Schülern pro Klasse zu gering ausgelastet.
Neben dem Abgang an die Gymnasien, der zwischen 27% (G.-Hauptmann-Schule) bis 77% (S.-Lagerlöf-Schule) liegt, bleiben nur 21% (S.-Lagerlöf-Schule) bis 67%, durchschnittlich also 45% für die Förderstufe der Heinrich-Heine-Schule übrig.
Die Heinrich-Heine-Schule hat nur deshalb einen zweizügigen Gymnasialzweig, weil sie der Brüder-Grimm-Schule in Neu-Isenburg Schülerpotential entzieht. Andererseits verliert sie Schülerinnen und Schüler an die Weibelfeldschule aus ihrem direkten Einzugsbereich.
1.2 Mühlheim/ Obertshausen
Das Angebot in der Mittelstufe, bestehend aus drei Förderstufen an Grundschulen, einer KGS, deren Gymnasialzweig ab Jahrgang 5, die Haupt- und Realschulzweige aber erst ab Jahrgang 7 beginnen sowie eine Haupt- und Realschule ab Jahrgang 5 ist nicht mit einer zweckmäßigen Schulorganisation vereinbar. Dies gilt insbesondere für die Jahrgänge 5 und 6 aus den folgenden Gründen:
- Die Auslastung der Gruppen an den Förderstufen und die Jahrgangstärken sind gering. Dies liegt daran, dass nur etwa 40% (an der Goetheschule mittlerweile sogar nur noch 30%) von der angegliederten und den benachbarten Grundschulen dieses Angebot annehmen, dagegen aber 20 bis 28% eine andere Förderstufe bzw. die Haupt- und Realschulklassen 5 wählen. Eltern vermeiden offensichtlich den doppelten Schulwechsel, der mit dem Wechsel an eine Förderstufe an einer Grundschule ohne Angebot 7 bis 10 verbunden ist. Die übrigen 40 bis 45% des Jahrgangs wählen ein Gymnasium.
- Eine Gesamtschule ohne die Jahrgänge 5 und 6 im Haupt- und Realschulbereich, aber mit den Jahrgängen 5 und 6 des Gymnasialzweiges, entspricht nicht § 26 HSchG.
1.3 Hainburg/ Seligenstadt/ Mainhausen
Eine vergleichbare Situation findet sich in Hainburg und in Seligenstadt. Nach Errichtung der Haupt- und Realschule in Seligenstadt bestehen im Planungsbereich drei Haupt- und Realschulen neben einer Förderstufe an einer Grundschule. Die ca. 215 Haupt- und. Realschülerinnen und -schüler im Jahrgang 5 und im Jahrgang 6 aus Hainburg, Seligenstadt und Mainhausen, verteilt auf diese vier Standorte, ergeben eine zu geringe Auslastung an der Förderstufe und im Hauptschulzweig.
Die Anmeldezahlen in den drei Hauptschulzweigen liegen weit unter der Mindestklassengröße bzw. entfallen ganz.
Die Förderstufe wird nur von ca. 20% des Grundschülerjahrgangs der J.-Gutenbergschule gewählt. Deren Jahrgangsbreite und die Auslastung sind daher inzwischen zu gering.
Der Erhaltung von drei Haupt- und Realschulen und einer Förderstufe kann daher nicht zugestimmt werden.
2. Auflagen
Für die erforderliche Fortschreibung und zur Zustimmung zum Schulentwicklungsplan
2.1 Grundschulen
Bevor über die Errichtung einer Grundschule in Rödermark – durch Ausbau der Außenstelle der Trinkbornschule in Breidert – entschieden wird, ist zunächst eine Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans mit der auf Grund des Neuzuschnitts der Schulbezirke an den Grundschulen zu erwartenden Schülerzahlen vorzulegen.
Bei der Neufassung der Schulbezirkssatzung ist ggf. durch Festlegung von Überschneidungsgebieten eine gleichmäßige Auslastung der Grundschulen zu erreichen.
Festzuhalten bleibt in diesem Zusammenhang, dass die im Schulentwicklungsplan prognostizierten Schülerzahlen bis Schuljahr 2004/2005 für die Grundschulen um ca. 960 Schülerinnen und Schüler bzw. 30 Klassen höher sind, als nach der Statistik zum 01. August 2004 gezählt wurden. Daher ist zunächst zu überprüfen, ob die weitere Entwicklung einen Ausbau wie geplant erfordert.
2.2 Weiterführende Schulen
2.2.1 Westlicher Kreisteil
Bei der Überprüfung des Bedarfs und des Schulangebotes in Neu-Isenburg und Langen sind nicht nur die Heinrich-Heine-Schule in Dreieich, sondern auch die drei Gymnasien und die Weibelfeldschule einzubeziehen.
Die Kapazitätsplanung für diesen Bereich ist mit der Schulentwicklungsplanung der Stadt Frankfurt und der Stadt Offenbach abzustimmen.
2.2.2 Mühlheim/ Obertshausen
Die beiden Förderstufen an den Grundschulen in Obertshausen sind aufzugeben oder an einem Standort zusammenzufassen. Auch eine organisatorische Verbindung und Zusammenfassung mit der kooperativen Gesamtschule bei Erhaltung eines oder der zwei Förderstufenstandorte als AußensteIle ist denkbar.
Die Förderstufe an der Goetheschule in Mühlheim ist aufzuheben, wenn die Jahrgangsbreite unter 45 sinkt.
2.2.3 Seligenstadt/ Hainburg
Die drei Haupt- und Realschulen und die Förderstufe an der J.-Gutenberg-Schule sind zusammenzufassen zu zwei Haupt- und Realschulstandorten mit oder ohne Förderstufe.
2.3 Sonderpädagogische Förderung
Zu dem zweifach ergänzten Schulentwicklungsplan für die sonderpädagogische Förderung erteile ich für die einzelnen Förderschwerpunkte folgende Auflagen.
Förderbereich Sinnesgeschädigte
Im Schulentwicklungsplan fehlen eine Bestandsaufnahme und ein Planungshinweis bezüglich der Beschulung von sinnesgeschädigten Schülerinnen und Schülern. Der Schulträger verzichtet auf Angaben, wie das sonderpädagogische Angebot bei blinden, sehbehinderten und hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern des Landkreises Offenbach realisiert wird. Um diese Planung ist der Schulentwicklungsplan zu ergänzen. Im Fall der sinnesgeschädigten Schülerinnen und Schülern ist zu prüfen, inwieweit die Schulen des Landeswohlfahrtsverbandes in Frankfurt und Friedberg zur Aufnahme bereit sind. Hierzu sollte eine entsprechende Abstimmung mit dem Landeswohlfahrtsverband vorgenommen werden, der zur Zeit seine landesweite Planung fortschreibt.
Gemeinsamer Unterricht
Der Auftrag nach §145 Abs.2 HSchG, wonach im Schulentwicklungsplan auszuweisen ist, welche allgemeinen Schulen für den gemeinsamen Unterricht unterhalten werden, wird im Schulentwicklungsplan nicht erfüllt. Diesbezüglich ist eine entsprechende Ergänzung vorzunehmen.
Praktisch Bildbare
Die Außenstelle der F.-Bodelschwingh-Schule an der Grundschule in Mühlheim Lämmerspiel ist in den neuen Schulstandort zu integrieren.
Lernhilfe
Für die Bereiche der Lernhilfeschulen sind an mehreren Standorten räumliche Veränderungen vorgesehen. Diese werden – wenn so wie vorgesehen umgesetzt – für die Schulstandorte in Mühlheim, Dietzenbach keine Auswirkungen auf die Entwicklung der Schülerzahlen haben.
Durch die Aufhebung der H.-Lange-Schule in Rödermark, die Errichtung einer neuen Schule in Langen "Am Oberen Steinberg" und die geplante Neuverteilung der Lernhilfeschülerinnen und -schüler aus Langen, Dreieich, Rödermark und Rodgau sowie die Errichtung eines neuen Schulbaus für die Don-Bosco-Schule ist jedoch eine Umverteilung vorgesehen.
Wenn der neue Standort für die Don-Bosco-Schule gefunden ist, ist eine Teilfortschreibung für den Lernhilfebereich vorzulegen, in denen diese Veränderungen dargestellt und prognostiziert sind. In diesem Zusammenhang ist dann auch der Antrag auf Errichtung einer Schule für Lernhilfe in Langen und die Aufhebung der H.-Lange-Schule gemäß § 146 HSchG zu beantragen.
Erziehungshilfe
Zu der in der Teilfortschreibung für den Bereich Erziehungshilfe dargelegten Konzeption gehört die Beschulung und Betreuung sowie Förderung an den jeweiligen allgemeinen "Stammschulen", obwohl die Schülerinnen und Schüler bei der zu errichtenden Schule für Erziehungshilfe geführt bzw. gezählt werden. Eine Doppelzählung ist nicht zulässig.
Die präventiven Maßnahmen sollen für den gesamten Kreis hier koordiniert werden, d.h. auch die fünf Kleinklassen für Erziehungshilfe sind einzubeziehen.
Für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern für eine befristete Zeit: in eine Schule für Erziehungshilfe sollen 15 Plätze an der Oswald-von-Nell-Breuning-Schule in Offenbach bereit gehalten werden. Dazu sollte eine SchuIträgervereinbarung abgeschlossen.
3. Schulorganisationsmaßnahmen
Den folgenden Schulorganisationsänderungen stimme ich hiermit gemäß § 146 HSchG zu.
- Errichtung einer Schule für Praktisch Bildbare mit Abteilung für Körperbehinderte als Ganztagsschule mit gebundener Konzeption in Heusenstamm.
- Errichtung einer dezentralen Schule für Erziehungshilfe und Kranke, nach der im Schulentwicklungsplan festgehaltenen Konzeption.
Für die räumliche und sächliche Ausstattung dieser Schulangebote ist der Schulträger verantwortlich. Die personelle Versorgung regelt das Staatliche Schulamt im Rahmen der zugewiesenen Stellen.
Der Aufteilung der Einhardschule in Seligenstadt in eine Haupt- und Realschule und ein Gymnasium, der Aufhebung der Förderstufe der Schule an den Linden und der Ernst-Reuter-Schule in Egelsbach wurde bereits entsprechend den Teilfortschreibungen gem. § 145 Abs.6 sowie § 146 HSchG zugestimmt.
Karin Wolff