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15.01.2013 | Rubrik: Anträge | Thema: Gesundheit, Soziales | Stichwort: Palliativversorgung

Zukunft der Palliativversorgung im Kreis Offenbach

Antrag zur Kreistagssitzung am 6. Februar 2013

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss wird gebeten, bis zur Sitzung am 20. März 2013 einen Bericht zur Zukunft der Palliativversorgung im Kreis Offenbach vorzulegen, der insbesondere folgende Fragen beantwortet:

  1. Beeinträchtigt ein mögliches Insolvenzverfahren der Klinikum Offenbach GmbH die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Offenbach? Wenn Ja, in welcher Form? Wenn Nein, warum nicht?
  2. Wie viele Bürgerinnen und Bürger wären von einer Beeinträchtigung prospektiv betroffen und in welcher Form, abgeleitet von den Versorgungszahlen der vergangenen 3 Jahre?
  3. Welche sächlichen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen muss das Klinikum Offenbach erfüllen, damit der Versorgungsvertrag mit den Kostenträgern bestehen bleibt? Sind diese Voraussetzungen auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gesichert?
  4. In welcher Form kann die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden, sollte die Klinikum Offenbach GmbH ihren Sicherstellungsauftrag nicht mehr nachkommen können?
  5. Wie viele Bürgerinnen und Bürger des Kreises Offenbach wurden seit Einführung der SAPV vom Palliativteam Offenbach versorgt?
  6. Bestehen formale/informale Kooperationen mit weiteren an der Palliativversorgung beteiligten Leistungsanbietern? Wenn Ja, in welcher Form? Wenn Nein, warum nicht?
  7. Bestehen formale/informale Kooperationen mit in der Hospizarbeit tätigen Institutionen? Wenn Ja, in welcher Form? Wenn Nein, warum nicht?
  8. Wer, außer der Klinikum Offenbach GmbH, bietet im Kreis Offenbach palliative Behandlungsstrukturen an und welche Leistungen sind das?
  9. Wie viele und welche ambulante Hospizdienste gibt es im Kreis Offenbach mit welchen Angeboten?
  10. Welche stationären Palliativ- und Hospizangebote gibt es in den Kommunen des Kreises Offenbach?
  11. Gibt es Bestrebungen, die Hospiz- und Palliativversorgung des Kreises Offenbach zu erweitern? Wenn Ja, in welcher Form und in welchem Zeitraum? Wenn Nein, warum nicht?
  12. Ist der Kreis Offenbach in diesen Prozess involviert oder engagiert oder strebt eines von beiden an? Wenn Ja, in welcher Form? Wenn Nein, warum nicht?

Begründung:

Seit April 2007 besteht für jede/n Versicherte/n in Deutschland der Rechtsanspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Die Krankenkassen haben zur Erfüllung dieses Rechtsanspruches für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Offenbach einen Versorgungsvertrag mit der Klinikum Offenbach GmbH abgeschlossen (Palliativteam Offenbach). Wie der Presse im November 2012 zu entnehmen war, konnte ein Insolvenzverfahren der Klinikum Offenbach GmbH im vergangenen November zunächst abgewehrt, aber bislang nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen der Daseinsvorsorge zu prüfen, ob und in welcher Form vorsorglich Maßnahmen initiiert werden sollten.


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