01.09.2009 | Rubrik: Anträge | Thema: Verbraucherschutz | Stichwort: Gastronomie, Lebensmittel, Verbraucherschutz
Verbraucherschutz: Transparenz für VerbraucherInnen: Wettbewerbsvorteil für „saubere“ Lebensmittelbetriebe
Antrag zur Kreistagssitzung am 23. September 2009
Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss wird beauftragt, ein Zertifikatssystem für Lebensmittelbetriebe und Betriebe im gastronomischen Bereich zu entwickeln.
Das Zertifikatssystem, das auf den Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrolle basieren soll, soll positive Ergebnisse der Kontrollen für die Kundschaft sichtbar und damit nutzbar machen und „sauberen“ Betrieben dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Begründung:
Ob Metzger, Bäcker, Restaurant oder Stehimbiss: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen wissen, welche Betriebe „sauber“ arbeiten und die Betriebe, die sich dadurch auszeichnen, sollen einen Wettbewerbvorteil haben.
Beispielsweise hat man in Berlin einen Aufkleber-Smiley für Betriebe kreiert, deren Überprüfung 90% einer zu vergebenden Punktzahl der Lebensmittelkontrolle erreicht. Darüber hinaus wird eine Positiv- und eine Negativliste veröffentlicht.
Bisher müssen die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle nicht automatisch veröffentlicht werden. Eine Vorgehensweise wie in Berlin wird aber von vielen Betrieben und Verbraucherinnen und Verbrauchern durchaus gewünscht.
Eine ähnliche Regelung wird in Dänemark seit Jahren erfolgreich praktiziert.