21.06.2006 | Rubrik: Anträge
Fluglärm: Resolution zur Novellierungsvorlage des Fluglärmgesetzes
Antrag zur Kreistagssitzung am 12. Juli 2006
Beschlussempfehlung:
Der Kreistag Offenbach fordert den Deutschen Bundestag auf, den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Fluglärmschutzgesetzes dahingehend zu verändern, dass ein wirksamer Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm tatsächlich erreicht und nicht die Gesundheit gefährdende Lärmbelastungen gesetzlich erlaubt werden.
Insbesondere fordert der Kreistag, dass die strengeren Grenzwerte auch für Flughäfen gelten, deren Planfeststellung bereits vor 2011 stattgefunden hat und nicht nur für zukünftige Projekte.
Darüber hinaus fordert der Kreistag den Gesetzgeber auf, neben passiven Schallschutzmaßnahmen auch für partiell betroffene Bevölkerungsteile ebenso aktiven Schallschutz, wie z.B. ein Flugverbot in den Nachtstunden festzuschreiben.
Begründung:
Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Grenzwerte sind nicht ausreichend, die Bevölkerung hinreichend vor Lärm zu schützen.
Für die Bevölkerung im Umfeld bestehender Flughäfen sollen weitaus höhere Lärmwerte gelten als an neu zu errichtenden Flughäfen. Strengere Grenzwerte sollen ab dem Jahr 2011 in Kraft treten. Es ist unakzeptabel, der Bevölkerung in einer Region eines bestehenden Flughafens per Gesetz Lärm zuzumuten, der andernorts als unzumutbar erachtet wird. Im Übrigen entspricht dies nicht der Handhabung von Umweltrecht in anderen Bereichen, wo Grenzwerte ab einem bestimmten Zeitpunkt – ggf. mit Übergangsfristen – für alle Anlagen gelten: für neue wie für bestehende.
Der Gesetzentwurf wurde nicht die ursprünglich vorgesehene 100:100 Regelung übernommen, sondern die der Sigma-Regelung zugrunde gelegt. Das bedeutet für alle partiell – nur bei bestimmten Wetterlagen – Betroffene eine gravierende rechtliche Verschlechterung.