29.06.2005 | Rubrik: Anträge
Frauenförderplan im Kreis Offenbach
Antrag zur Kreistagssitzung am 20. Juli 2005
Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, dem Kreistag nach § 6 HGIG bis zur Kreistagssitzung am 7. September 2005 einen Bericht vorzulegen über die Einhaltung der Zielvorgaben des im Kreistag am 14.1.2002 beschlossenen Frauenförderplanes.
Insbesondere soll der Bericht darüber Auskunft geben, welche Zielvorgaben erreicht wurden bzw. warum und in welcher Hinsicht diese nicht erreicht werden konnten, und inwieweit Frauen in der Verwaltung auf höherwertige Stellen vorbereitet und geschult wurden.
Begründung:
Im Sinne des Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) wurde für die Kreisverwaltung ein Frauenförderplan erstellt und im Kreistag am 14.1.02 beschlossen. In § 6 HGIG ist eine Berichtspflicht mit 2-jährigem Turnus festgelegt: §6 (6): „Die Dienststelle, die den Frauenförderplan aufstellt, berichtet der nach Abs. 1 bis 5 zuständigen Stelle alle zwei Jahre über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen.“


