02.03.2005 | Rubrik: Anträge
Haushalt 2005 Erziehungsbeistandschaft EP 4, UA 4553
Entschließungsantrag zur Kreistagssitzung am 22. März 2005
Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, die Erledigung der Aufgabe „Erziehungsbeistandschaft“ nach dem SGB 8, Kinder- und Jugendhilfe, sicherzustellen und die notwendigen finanziellen Mittel im Haushalt 2005 einzustellen.
Dabei ist zu prüfen, ob die Aufgabe zukünftig durch den Fachdienst Jugend und Soziales oder einen freien Träger übernommen wird.
Begründung:
Die bisherigen Bediensteten des Fachdienstes für den Erziehungsbeistand sind inzwischen der Dezentralen Schule für Erziehungshilfe zugeordnet, sodass derzeit die Aufgabe nicht wahrgenommen wird.
Das Aufgabengebiet gehört jedoch zu den Pflichtleistungen des Kreises.
SGB 8, Kinder- und Jugendhilfe, Vierter Abschnitt:
§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Alltagsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern.
§ 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung.
(2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgabe nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen; hierzu zählen insbesondere auch Pfleger, Vormünder und Pflegepersonen. Von den für die Jugendhilfe bereitgestellten Mitteln haben sie einen angemessenen Anteil für die Jugendarbeit zu verwenden.
(3) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben für eine ausreichende Ausstattung der Jugendämter und der Landesjugendämter zu sorgen; hierzu gehört auch eine dem Bedarf entsprechende Zahl von Fachkräften.


