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09.12.2004 | Rubrik: Anträge

Weihnachtsbeihilfen im Rahmen der Sozialhilfe für das Jahr 2004

Dringlichkeitsantrag zur Kreistagssitzung am 15. Dezember 2004

Beschlussempfehlung:

Die Weihnachtsbeihilfen im Rahmen der Sozialhilfe für das Jahr 2004 werden in der Höhe des Vorjahres ausgezahlt.

Begründung:

Mit Datum vom 8. November 04 hat der Kreisausschuss in einem Schreiben an die Sozialämter der Städte Dreieich, Neu-Isenburg, Mühlheim, Rodgau und Rödermark ausgeführt:
„Aufgrund der dramatischen Entwicklung der öffentlichen Haushalte sind wir gezwungen, Einsparungen in allen Bereichen des Haushaltes vorzunehmen. (...) Analog der Regelungen in anderen Kreisen werden wir daher in diesem Jahr keine Weihnachtsbeihilfen für den obigen Personenkreis gewähren.“
Diese Sparmaßnahme auf Kosten der Empfängerinnen und Empfängern von Sozialhilfe ist diesem Personenkreis nicht zumutbar. Zudem besteht auf darauf ein Rechtsanspruch.

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