24.11.2004 | Rubrik: Anträge
Schulentwicklungsplanung des Kreises: Aktualisierung
Antrag zur Kreistagssitzung am 15. Dezember 2004
Beschlussempfehlung:
Zur Vorbereitung einer zu erstellenden Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes wird der Kreisausschuss aufgefordert,
- Stellungnahmen der betroffenen Schulen und Kommunen einzuholen,
- eine eigene Stellungnahme dazu zu verfassen und
- beides den Kreistagsgremien zur Verfügung zu stellen.
Im Anschluss daran führt der Kreistag ein öffentliches Hearing durch. Dazu werden alle von Änderungen betroffenen Schulen und Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen eingeladen. Anzustreben ist für diesen Ablauf das 1. Quartal 2005.
Begründung:
Mit Schreiben vom 10.3.2003 hat der Kreisausschuss dem Hessischen Kultusministerium den Schulentwicklungsplan 2002 zur Zustimmung vorgelegt.
Mit Schreiben vom 24.5.2004 wurde um Zustimmung zur Aktualisierung gebeten.
Dem so geänderten Schulentwicklungsplan stimmt das Ministerium nur mit Einschränkungen und Auflagen zu.
Von der Zustimmung sind die Planungen für folgende Schulen / Bereiche ausgenommen:
- Brüder-Grimm-Schule, Neu-Isenburg, Gymnasialzweig
- Adolf-Reichwein-Schule, Langen, Gymnasialzweig
- Heinrich-Heine-Schule, Gymnasialzweig
- Bereich Mühlheim / Obertshausen
- Bereich Hainburg / Seligenstadt / Mainhausen
Folgende Auflagen werden von Seiten des Kultusministeriums erteilt:
- Rödermark:
Teilfortschreibung hinsichtlich Rödermark / Ausbau der Außenstelle der Trinkbornschule in Breidert, - Westkreis:
Überprüfung des Schulangebots in Neu-Isenburg, Langen und Dreieich; die Kapazitätsplanung ist mit der Schulentwicklungsplanung von Frankfurt und Offenbach abzustimmen, - Mühlheim/Obertshausen:
Die beiden Förderstufen an den Grundschulen in Obertshausen sind aufzugeben oder an einem Standort zusammenzufassen. Auch eine organisatorische Verbindung und Zusammenfassung mit der kooperativen Gesamtschule bei Erhaltung eines oder der zwei Förderstufenstandorte als Außenstelle ist denkbar. Die Förderstufe an der Goetheschule in Mühlheim ist aufzuheben, wenn die Jahrgangsbreite unter 45 sinkt. - Seligenstadt /Hainburg:
Zusammenfassung der drei Haupt- und Realschulen und der Förderstufe an der J.-Gutenberg-Schule mit oder ohne Förderstufe - Sonderpädagogische Förderung:
Ergänzung hinsichtlich sinnesgeschädigter Schülerinnen und Schüler ist zu erstellen; ebenso eine Ergänzung hinsichtlich der Ausweisung, an welchen Schulen gemeinsamer Unterricht erteilt wird, - Die Außenstelle der F.-Bodelschwingh-Schule an der Grundschule in Mühlheim-Lämmerspiel ist in den neuen Schulstandort zu integrieren,
- Teilfortschreibung im Hinblick auf die Lernhilfeschulen,
- Teilfortschreibung für den Bereich Erziehungshilfe.
Gleichzeitig hat der Kreisausschuss mit Bericht vom 27.9.04 über die Auswirkungen auf den Schulträger aufgrund des „Dritten Gesetzes zur Qualitätssicherung an hessischen Schulen“ berichtet, dass an der
- Heinrich-Heine-Schule, Dreieich und der Heinrich-Mann-Schule, Dietzenbach, „Schülerlenkung / Klassenbildung“ denkbare Maßnahmen des Schulträgers wären,
- „Klassenbildung“ eine denkbare Maßnahme an der Georg-Büchner-Schule in Rodgau und
- „Schülerlenkung“ eine denkbare Maßnahme wäre für die Waldschule und die Joseph-v.-Eichendorff-Schule in Obertshausen.
Darüber hinaus wurde mit Datum vom 15.11.2004 der Antrag auf Lehrerzuweisung für ganztägig arbeitende Schulen vom Kreisausschuss an das Kultusministerium eingereicht. Neben Neuanträgen für vier Schulen, Fortführungsanträgen für fünf Schulen und die nachrichtliche Meldung für zwei Schulen im Bestand sind dort 13 Schulen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt, die zukünftig gemeldet werden sollen. Eine Priorisierung steht aus.
Darüber hinaus ist eine Lösung für das Abendgymnasium in Neu-Isenburg noch offen.
Alle aufgeführten Punkte machen deutlich, dass ein intensiver Abstimmungsprozess über die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans in Kooperation mit den Schulen dringend geboten ist.


