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19.11.2019 | Rubrik: Anfragen | Thema: Soziales | Stichwort: Arbeitslosengeld, Sanktionen

Folgen des Urteils vom 5.11.2019 betreffend Mitwirkungspflicht ALG II

An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro

Sehr geehrte Damen und Herren,

der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 5. November 2019 ein Urteil hinsichtlich der Sanktionen zur Durchsetzung der Mitwirkungspflicht bei Bezug von Arbeitslosengeld II erlassen. Danach ist die bisherige Praxis in Teilen verfassungswidrig.

Wir fragen dazu:
(Bitte die Antworten unterteilen nach unter 25jährige und über 25jährige)

  1. Wie oft wurde im Bereich der Pro Arbeit im Jahr 2018 und im bisherigen Verlauf des Jahres 2019 Sanktionen zur Durchsetzung der Mitwirkungspflicht verhängt?
  2. Wie hoch ist die Quote im Vergleich zum Bundesdurchschnitt?
  3. Wenn die Quote höher ist als der Bundesdurchschnitt: worin liegen die Gründe?
  4. Wie oft wurden Sanktionen verhängt, die den Regelbedarf um 30% kürzen?
  5. Wie oft wurden Sanktionen verhängt, die den Regelbedarf darüber hinaus gekürzt haben?
  6. Wie oft wurden die Zahlungen komplett gestrichen?
  7. Wie wird sich die Praxis der Pro Arbeit nach dem Urteil verändern?

Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Klaus-Uwe Gerhardt

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