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27.08.2019 | Rubrik: Anfragen | Thema: Umwelt / Natur | Stichwort: Abwasser, Dietzenbach, Medikamentenrückstände

Einleitung von Abwasser in den Liliengraben / Dietzenbach

An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie in anderen Kommunen auch leitet die Stadt Dietzenbach aus ihrer Kläranlage behandeltes Abwasser in die Bieber ein. Da es keine vierte Klärstufe gibt, gelangen zunehmend Spurenstoffe wie Medikamentenrückständen etc. in die Bieber.

Inzwischen ist bekannt, dass die geklärten Abwässer über Versickerung aus dem Bett der Bieber – insbesondere durch den Liliengraben – das Grundwasser einiger Trinkwasserbrunnen des ZWO belasten.

Beim Bau der Kläranlage im Jahr 1965 wurde die Stadt Dietzenbach als Bauherr darauf hingewiesen, dass zur Einleitung ein wasserrechtliches Verfahren nach § 7 HWG notwendig und zu beantragen sei.

Wir fragen dazu:

  1. Wurde von der Stadt Dietzenbach ein solches wasserrechtliches Verfahren beantragt?
  2. Wurde damals von der Stadt Dietzenbach ein Antrag zur Einleitung geklärter Abwässer in den Liliengraben (Bieber) an die Untere Wasserbehörde (UWB) des Kreises Offenbach gestellt?
  3. War zum damaligen Zeitpunkt die UWB für das Genehmigungsverfahren zuständig?
  4. Wechselte im Laufe der Jahre die Zuständigkeit von der UWB zur Oberen Wasserbehörde?
  5. Wann und mit welchen Auflagen wurde eine entsprechende wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung der geklärten Abwässer in den Liliengraben erteilt?
  6. Mit welchen Mitteln und ab wann stellt die Stadt Dietzenbach sicher, dass künftig keine Schadstoffe aus der Kläranlage mehr in den Grundwasserkörper der Wasserschutzgebiete Patershausen und Hintermark gelangen?

Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen

Karin Wagner


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