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26.09.2012 | Rubrik: Anfragen | Thema: Soziales | Stichwort: Asyl, Bildungs- und Teilhabepaket

§ 6 Asylbewerberleistungsgesetz
Bildungs- und Teilhabepaket

An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach § 6 des AsylbLG und Erlass des Sozialministeriums vom 22.8.2011 können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bewilligt werden.
Dies wird offensichtlich in Hessen unterschiedlich gehandhabt.

Wir fragen dazu:

  1. Wie wird der entsprechende Personenkreis über die Möglichkeit zur Leistungsbeantragung informiert? (z.B. im Fachdienst für Ausländerangelegenheiten)
  2. Werden im Kreis Offenbach die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket analog den Bestimmungen des SGB XII an AsylbewerberInnen und Geduldete bewilligt?
  3. Wenn ja, um wie viele Anträge handelt es sich pro Jahr und für welche Bedürfnisse werden Leistungen beantragt?
  4. Wenn nein, warum nicht?

Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen

Tom Heilos


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