26.09.2012 | Rubrik: Anfragen | Thema: Soziales | Stichwort: Asyl, Bildungs- und Teilhabepaket
§ 6 Asylbewerberleistungsgesetz
Bildungs- und Teilhabepaket
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 6 des AsylbLG und Erlass des Sozialministeriums vom 22.8.2011 können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bewilligt werden.
Dies wird offensichtlich in Hessen unterschiedlich gehandhabt.
Wir fragen dazu:
- Wie wird der entsprechende Personenkreis über die Möglichkeit zur Leistungsbeantragung informiert? (z.B. im Fachdienst für Ausländerangelegenheiten)
- Werden im Kreis Offenbach die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket analog den Bestimmungen des SGB XII an AsylbewerberInnen und Geduldete bewilligt?
- Wenn ja, um wie viele Anträge handelt es sich pro Jahr und für welche Bedürfnisse werden Leistungen beantragt?
- Wenn nein, warum nicht?
Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Tom Heilos