01.06.2011 | Rubrik: Anfragen | Thema: Verbraucherschutz | Stichwort: Hygiene-Ampel, Verbraucher
Verbraucherschutz:
Hygiene-Ampel für Gaststätten
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
die VerbraucherschutzministerInnen der Bundesländer haben jüngst die Einführung von Hygiene-Ampeln für Gaststätten beschlossen. Nach diesem Beschluss soll eine Gesetzesgrundlage erarbeitet werden, die ab 1.1.2012 die Ergebnisse der letzten drei Kontrolluntersuchungen für Gäste kenntlich macht. Nach den Gaststätten sollen Bäckereien, Metzgereien, Großküchen und Wochenmärkte stufenweise folgen. Bei Pizza-Taxis und anderen Betrieben soll die Bewertung im Internet veröffentlicht werden.
Zusätzliche Mittel für Personal werden vom Bund nicht zur Verfügung gestellt werden, da die Länder dafür zuständig seien. Angesiedelt sind die zuständigen Behörden in den Städten und Kreisen.
In der Stadt Offenbach wurde eine entsprechende Kennzeichnung für Gaststätten bereits eingeführt.
Wir fragen dazu:
- Wie viele LebensmittelkontrolleurInnen arbeiten derzeit bei dem zuständigen Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Kreis?
- Wie oft werden Lebensmittelbetriebe derzeit im Kreisgebiet durchschnittlich kontrolliert?
- Können die der Hygiene-Ampel vorausgehenden Kontrollen mit der derzeitigen Personalausstattung des zuständigen Fachdienstes in dem notwendigen Umfang durchgeführt werden?
- Mit welchen Maßnahmen kann der Kreisausschuss sicherstellen, dass die Hygiene-Ampel im Kreis Offenbach zum 1.1.2012 flächendeckend eingeführt sein wird?
- Falls dies nicht sichergestellt werden kann: welche Maßnahmen bzw. welche Personalausstattung wäre erforderlich, um die Aufgabe umfassend bis zu welchem späteren Zeitpunkt zu erfüllen?
Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Kremeier