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06.03.2006 | Rubrik: Anfragen

Kindertagesbetreuung im Kreis Offenbach / Tagesbetreuungsausbaugesetz

An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus dem Bericht des Kreisausschusses zur „Situation der Kindertagesbetreuung im Kreis Offenbach / Stand Oktober 2004“ geht hervor, dass der Versorgungsgrad an Betreuungsplätzen in weiten Teilen des Kreisgebietes zu diesem Zeitpunkt unzureichend war.

Während das Angebot an Plätzen in Kindertagesstätten in den Kommunen Dietzenbach, Langen, Mühlheim, Rödermark und Seligenstadt unter der 100%-Marke lag (ohne Berücksichtigung von Qualität der Angebote und angebotenen Betreuungszeiten), war das Angebot für Kinder unter 3 Jahren allein in Egelsbach bedarfsgerecht, wenn man von einem Deckungsgrad von 20% zur Bedarfsdeckung ausgeht, wie er u.a. vom Deutschen Jugendinstitut empfohlen wird.
In Hainburg und Heusenstamm lag das Angebot bei 0%, in den übrigen Kommunen zwischen 2,3 und 13,5%.

Seither wurde die Berichterstattung zu diesem Thema nicht fortgeschrieben.

Mit dem geltenden Tagesbetreuungsausbaugesetz schreibt der Gesetzgeber den Ausbau der Kinderbetreuung zu einem bedarfsgerechten Angebot auf hohem Qualitätsniveau vor. Sofern die zeitliche Übergangsfrist bis spätestens zum 1.10.2010 in Anspruch genommen wird, ist der Jugendhilfeträger nach § 24a verpflichtet „(1) für den Übergangszeitraum jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots zu beschließen und (2) jährlich zum 15. März jeweils den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen.“

Nicht zuletzt im Rahmen der Arbeitsmarktreform ist ein ausreichendes Platzangebot von hoher Bedeutung.

Wir fragen dazu:

  1. Wird der Kreisausschuss den per Gesetz geforderten Bericht (s.o.) bis zum 15.3. vorlegen?
    1. Wenn nein, zu welchem Zeitpunkt wird er vorgelegt?
  2. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt der Kreisausschuss den weiteren Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen in den einzelnen Kommunen des Kreises zu forcieren?
  3. Wie ist der Sachstand hinsichtlich des Ausbaus der Tagespflege?
  4. Die Finanzierung des Ausbaus sollte vorrangig durch a) die Entlastung aufgrund der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sowie b) steigender Gewerbesteuereinnahmen gesichert werden.
    Wie beurteilt der Kreisausschuss gegenwärtig die finanziellen Möglichkeiten zur Unterstützung von Trägern bzw. Kommunen beim Ausbau des Platzangebotes?
  5. Wird der Kreis als Jugendhilfeträger folgende Eckpunkte für den Ausbauplan berücksichtigen:
    1. Die Entwicklung des Betreuungsangebotes darf nicht zu Lasten bestehender Betreuungsplätze gehen (Betreuungsqualität, Betreuungsschlüssel, Betreuungszeiten).
    2. Das Betreuungsangebot soll sich aus einem breiten, vielfältigen Mix verschiedener Gruppenformen – Tagespflege, altersgemischte Gruppen in Kindertagesstätten, Krabbelstuben – in unterschiedlicher Trägerschaft zusammensetzen.
    3. Für mindestens 20% aller Kinder unter 3 Jahren ist ein Platzangebot anzustreben.
    4. Auch für unter 3jährige Kinder sollen integrative Betreuungsplätze angeboten werden.
    5. Überzählige Kindergartenplätze sollen in Plätze für Kinder unter 3 Jahren umgewandelt werden.
    6. Bei der Planung von Neubaugebieten ist künftig immer ein ausreichendes Betreuungsangebot für alle Altersgruppen zu berücksichtigen.
    7. Bei der heimischen Wirtschaft soll dafür geworben werden, sich verstärkt an der Schaffung von Betreuungsplätzen zu engagieren.
  6. Gab es im Kreis Offenbach Probleme hinsichtlich der Arbeitsvermittlung aufgrund fehlender Betreuungsplätze?
    Wenn ja, wo und in wie vielen Fällen?

Mit der Bitte um Beantwortung nach § 21 (2) der Geschäftsordnung des Kreistages.

Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen

Andrea Wacker-Hempel

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