30.08.2004 | Rubrik: Anfragen
LKW-Durchfahrtsverbot für Hainburg
An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro
Sehr geehrte Damen und Herren,
lt. Presse hat der Landrat im April 2000 die Sperrung der L 3416 für den LKW-Verkehr zwischen B 45 in Obertshausen und der L 3065 in Hainburg angeordnet. Dem wurde vom Regierungspräsidium widersprochen. Trotz Bestätigung durch Messungen und erneuter Einwände des Landrates gegen die RP-Entscheidung konnte bis heute kein LKW-Durchfahrtsverbot durchgesetzt werden.
Wir fragen dazu:
- Wie lautet die Begründung des Regierungspräsidiums gegen das LKW-Durchfahrtsverbot?
- Hat sich auch die Gemeinde Hainburg eindeutig hinter die Anordnung eines Durchfahrtsverbotes gestellt?
- Wenn ja, in welcher Form?
Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bicherl