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30.08.2004 | Rubrik: Anfragen

LKW-Durchfahrtsverbot für Hainburg

An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro

Sehr geehrte Damen und Herren,

lt. Presse hat der Landrat im April 2000 die Sperrung der L 3416 für den LKW-Verkehr zwischen B 45 in Obertshausen und der L 3065 in Hainburg angeordnet. Dem wurde vom Regierungspräsidium widersprochen. Trotz Bestätigung durch Messungen und erneuter Einwände des Landrates gegen die RP-Entscheidung konnte bis heute kein LKW-Durchfahrtsverbot durchgesetzt werden.

Wir fragen dazu:

  1. Wie lautet die Begründung des Regierungspräsidiums gegen das LKW-Durchfahrtsverbot?
  2. Hat sich auch die Gemeinde Hainburg eindeutig hinter die Anordnung eines Durchfahrtsverbotes gestellt?
  3. Wenn ja, in welcher Form?

Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Bicherl

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