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05.05.2004 | Rubrik: Anfragen

Hessisches Naturschutzgesetz / Novellierung; hier: Naturschutzbeirat

An den
Vorsitzenden des Kreistages Offenbach
Kreistagsbüro

Sehr geehrte Damen und Herren,

lt. der von der Hessischen Landesregierung vorgelegten Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes sollen die Rechte der Naturschutzbeiräte wesentlich beschnitten werden:

§34 (2) geltende Recht:
„Die Naturschutzbeiräte beraten und unterstützen die Naturschutzbehörden in allen Angelegenheiten des Naturschutzes. Sie können Anträge stellen und sind auf Verlangen zu hören. Sie sind von der Naturschutzbehörde bei der sie gebildet sind, über alle wesentlichen Vorgänge rechtzeitig zu unterrichten; dies gilt insbesondere für 1. die Vorbereitung von Rechtsverordnungen; 2. Landschaftsplanung; 3. Planungen und Planfeststelllungen nach anderen Rechtsvorschriften, bei denen die Naturschutzbehörde mitwirkt.
(3) Die Naturschutzbehörde hat den Beirat in den Fällen des Abs. 2 Satz 3 von der beabsichtigten Entscheidung, Stellungnahme oder Maßnahme zu unterrichten.“

§34 Novellierung:
„(1) Bei allen Naturschutzbehörden werden unabhängige und sachverständige Naturschutzbeiräte gebildet.
(2) Die Naturschutzbeiräte beraten die Naturschutzbehörden in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Bei der Naturschutzbehörde, bei der sie gebildet sind, sind sie über Vorgänge von grundsätzlicher Bedeutung rechtzeitig zu unterrichten. Vorgänge von grundsätzlicher Bedeutung sind insbesondere:
1. die Vorbereitung von Rechtsverordnungen
2. Planfeststellungen nach anderen Rechtsvorschriften von überörtlicher Bedeutung, bei denen die Naturschutzbehörde mitwirkt;
3. für das gesamte Kreisgebiet bedeutsame Vorgänge, bei denen die untere Naturschutzbehörde eine Entscheidungs- und Mitwirkungsbefugnis hat.
Durch die Beteiligung der Naturschutzbeiräte sollen Verwaltungs- und Entscheidungsverfahren nicht über das nötige Maß hinaus verzögert werden.“

Darüber hinaus soll die Anzahl der Mitglieder von 12 auf 10 beschnitten werden, die Anzahl der hinzu gewählten Beauftragten von 3 auf 2.

Wir fragen dazu:

  1. Beurteilt der Kreisausschuss nach wie vor die Zusammenarbeit zwischen dem Fachdezernat und dem Naturschutzbeirat als vertrauensvoll und konstruktiv?
  2. Gibt es aus den Erfahrungen in der Zusammenarbeit konkrete Verbesserungsvorschläge?
  3. Wie beurteilt der Kreisausschuss die vorgelegte Novellierung des HeNatG?
  4. Wird der Kreisausschuss sich aufgrund der sowohl von Seiten des Kreisausschusses als auch von Seiten des Naturschutzbeirates vielmals zum Ausdruck gebrachten guten Kooperation sich dafür einsetzen, dass die Novellierung des HeNatG im Sinne der Beibehaltung der jetzigen Rechte der Naturschutzbeiräte überarbeitet wird?
  5. Wenn nein, warum nicht?

Mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Für Ihre Mühe danken wir.
Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Bicherl

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